Gesellschaft / Zeitgeschichte 19.05.09
Text: Robert Reiche
„Wir wollen mehr Demokratie wagen."
Mit diesem Satz deutete Willy Brandt nach der Bundestagswahl und seiner Ernennung zum Bundeskanzler 1969 auf seine Ziele hin. Im Zuge eines wirtschaftlichen Dauerbooms, der in Deutschland seit fast 20 Jahren anhielt, sollte eine „Politik der inneren Reformen" die Bundesrepublik für die Zukunft wappnen.
Innenpolitisches Ziel der Regierung Brandt war es, dringend benötigte Reformen in die Wege zu leiten, um so die Gesellschaft sozial zu modernisieren. Grundpfeiler dieses Vorhabens war der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, namentlich der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Daneben stand das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in Betrieben auch ganz oben auf der Agenda. Hier wurde nach jahrelangem Ringen zwischen den Regierungsparteien SPD und FDP im Jahr 1976 schließlich das neue Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet.
Bei der Reform des Rechtssystems gab es zwei besonders wichtige Brennpunkte: Zum einen die Reform des „Abtreibungsparagraphen 218" und zum anderen das allgemeine Strafgesetz. Die Reform von §218 zog sich jahrelang hinaus, bis im Jahr 1976 eine so genannte „weit gefasste Indikationslösung" verabschiedet wurde. Das Strafgesetz wurde insofern reformiert, als das nun nicht mehr eine harte Bestrafung, sondern eine Resozialisierung von Straftätern im Vordergrund stand. Schließlich sorgte eine Reformation des Ehe- und Familienrechts für geregelte Verhältnisse in Fragen von Unterhalt, Scheidungen und Wahlalter.
„Bildungsnotstand"
Die Reform des Bildungssystems sollte die Kür der sozialliberalen Koalition werden. Die mangelnden Strukturen und die Angst, dass eine „Bildungskatastrophe" in eine Wirtschaftskrise führen könnte, sorgten bereits seit Anfang der 1960er für Überlegungen zu einer Reform. Durch bessere Bildung der Bevölkerung sollte auch die Demokratie in Deutschland und die Teilhabe an der Gesellschaft gefördert werden - Bildung wurde nun als Bürgerrecht gesehen. Die verabschiedeten Reformen erstreckten sich von der Einführung des BAföG und Numerus Clausus über eine Reform des Berufsausbildungssystems bis hin zum landesweiten Ausbau von Schulen und Hochschulen.
Doch die Reformen brachten auch Probleme mit sich. Die erhöhte Kapazität der Hochschulen führte schnell dazu, dass die Organisation innerhalb der Universitäten den neuen Ansprüchen nicht gerecht werden konnte und es zu teils chaotischen Zuständen kam. Auch die Studienpläne selbst waren schlecht gestaltet, die Hochschulen konnten die steigende Zahl der Gymnasiasten erst ab dem Jahr 1972 effektiv einbinden. Das Hochschulrahmengesetz von 1976 sorgte dann dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Lehre auf die einzelnen Bundesländer übertragen und nicht mehr zentral gesteuert wurde. Gleichzeitig wurde das Ziel formuliert, die Hochschulen durch einen schnellen Studienabschluss ihrer Studenten zu entlasten.
Die innere Reformpolitik der 1970er Jahre war weniger erfolgreich als ursprünglich geplant. Zu ihren Erfolgen zählten die umfassende Bildungsreform, der Ausbau der Mitbestimmung und die Ausweitung der sozialen Sicherungssysteme. Die nur eingeschränkte Erfüllung der Reformziele lag vor allem an einem Ereignis: Der seit 1971 aufziehenden Wirtschaftskrise.
Konsolidierung statt Reform
Die sozialliberale Regierung führte zunächst die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Großen Koalition fort, sah sich jedoch schnell massiven Problemen gegenüberstehen. Das andauernde Wirtschaftswachstum und die nahezu erreichte Vollbeschäftigung standen im Gegensatz zu immer weiter steigenden Preisen und Inflation. Dieses neuartige Phänomen der „Stagflation" führte bald zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit zu Anfang der 1970er Jahre, auf die keine wirtschaftspolitische Lösung in Sicht war. Diese Hilflosigkeit führte zu einigen Personalwechseln in der Regierung, wobei Helmut Schmidt schließlich im Jahr 1972 den Posten des Wirtschafts- und Finanzministers übernahm und einen rigorosen Sparkurs einleitete. Trotz der neuen Programmatik der Preis- und Währungsstabilität stieg die Arbeitslosigkeit weiter an. Im Jahr 1973 verschärfte sich die Krise dann massiv: Zum einen brach das internationale Wechselkurssystem zusammen, zum anderen trat durch den Lieferboykott der OPEC eine Ölkrise ein. Die Rohstoffpreise stiegen enorm an und hatten schwere Folgen für die Weltwirtschaft.
Neue Ostpolitik
„Wandel durch Annäherung" war Brandts Direktive für die deutsche Außenpolitik der 1970er Jahre. Deutschland, das sich im Zuge des Kalten Krieges genau zwischen den Fronten Ost und West befand und dadurch geteilt wurde, musste unbedingt an einer friedlichen Annäherung der beiden Blöcke arbeiten. Bei einem Besuch in Warschau am 7. Dezember 1970 sank Willy Brandt vor dem Mahnmal des Ghetto-Aufstandes von 1943 auf die Knie und leitete damit seine außenpolitische Entspannungspolitik ein. Diese mündete später in den Ostverträgen mit Polen und der Sowjetunion sowie einem Grundlagenvertrag mit der DDR, die die Berliner Mauer und den „Eisernen Vorhang" zumindest etwas durchlässiger machen sollten. Für diese und weitere außenpolitische Verdienste wurde er im Jahr 1971 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Die Außenpolitik unter Helmut Schmidt kann hingegen besonders mit dem Begriff des NATO-Doppelbeschlusses charakterisiert werden. Schmidt sah in der fortlaufenden Aufrüstung der Sowjetunion mit Mittelstreckenraketen eine enorme Gefahr einhergehen. Deshalb drängte er darauf, selbst atomare Mittelstreckenraketen in Europa aufzustellen und gleichzeitig mit der Sowjetunion über eine beiderseitige Abrüstung dieser Waffen zu verhandeln. Schmidt traf hierbei sowohl in der Politik als auch in der Gesellschaft auf massiven Widerstand und konnte sich in diesem Punkt nur mit Mühen durchsetzen.
Kanzlerwechsel
Willy Brandts Reformpolitik und Euphorie wurden durch die Krise des Jahres 1973 schwer belastet und viele Pläne mussten schnell zu den Akten gelegt werden. Politische Ernüchterung und Resignation machten sich breit und es war klar dass dies Willy Brandt auch persönlich schwer belastete. Am 7. März 1974 trat der Bundeskanzler schließlich zurück. Anlass dafür war die Enttarnung des DDR-Spions Günter Guillaume, der seit 1972 als persönlicher Referent Willy Brandts arbeitete und so Zugang zu den höchsten politischen Ämtern genoss. Am 16. Mai übernahm Helmut Schmidt das Amt des Bundeskanzlers und bekam den Auftrag, die Bundesrepublik durch das Krisenjahrzehnt der 1970er zu steuern.
Die Krisenbekämpfung gestaltete sich dank Kanzler Schmidt sehr vielfältig. Mit einer Reihe von Konjunkturprogrammen und Investitionen gelang es bald, die angeschlagenen Unternehmen zu entlasten und so die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Die hohen Ausgaben führten allerdings auch zu einer enormen Neuverschuldung Deutschlands, die von 1970 bis 1980 um knapp 250 Milliarden Euro anstieg.
Terror
Die 1970er waren das Jahrzehnt des Terrorismus in Deutschland. Die Anfänge gab es bereits Ende der 1960er mit der Ausdehnung der staatlichen Gewalt als Reaktion auf das Attentat auf Rudi Dutschke und Brandanschlägen durch Andreas Baader und Gudrun Enßlin. Nach deren Verurteilung 1970 gelang Ihnen durch Mithilfe von Ulrike Meinhof im Mai des gleichen Jahres die Flucht, woraufhin sie die RAF, die Rote Armee Fraktion, gründeten.
Von 1970 bis 1972 kam es daraufhin zu einer langen Reihe von Anschlägen und Banküberfällen. Im Mai 1972 konnte die Führung der RAF um Andreas Baader schließlich gefasst werden. Doch damit verschärfte sich der Terrorismus noch einmal. Um eine Freilassung der Inhaftierten zu erreichen kam es bis zum Jahr 1977 zu einer Reihe von Entführungen und Anschlägen der so genannten „Zweiten Generation" der RAF, wobei unter anderem der Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der Vorstandssprecher der Dresdner Bank Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer ermordet wurden. Nach einer gelungenen Befreiungsaktion der neu gebildeten GSG 9, die die entführte Lufthansamaschine „Landshut" aus der Hand von Terroristen befreien konnte, begingen die Inhaftierten RAF-Mitglieder schließlich Selbstmord.
(Text: Robert Reiche)
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