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Politik / Europa 02.06.09

Das Europawahl-ABC

Text: Konrad Welzel

bv_eurowahl_abc_tt_back_viewback view stellt Europa vor
Europa kennenlernen und verstehen. Im großen Europawahl-ABC stellt back view Europa und alle wichtigen Informationen zur Wahl des Europäischen Parlaments zusammen. Von Abgeordnete bis Zustimmungsverfahren - von Europaflagge bis Mitgliedstaaten.



A

Abgeordnete
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden bei der Europawahl nicht direkt, sondern über Landeslisten der Parteien gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes und nicht an Weisungen der Parteien oder der Wähler gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verantwortlich. Derzeit 785 Abgeordnete.

Absolute Mehrheit
In der Regel trifft das Europäische Parlament seine Entscheidungen mit einer einfachen Mehrheit. In besonderen Fällen (z.B. bei Mitentscheidungsverfahren und zur Aufnahme von Beitrittskandidaten) ist jedoch  eine absolute Mehrheit erforderlich. Dies ist die Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments, unabhängig davon, wie viele bei einer Abstimmung tatsächlich anwesend sind. Bei derzeit 785 Abgeordneten sind für eine absolute Mehrheit also immer mindestens 393 Stimmen notwendig.

Abstimmungen im Europäischen Parlament
In der Regel werden Anträge im Europäischen Parlament mit der einfachen Mehrheit der Stimmen entschieden. Im Falle des sogenannten Mitentscheidungsverfahrens und einigen der Regelungen, die durch das Zustimmungsverfahren entschieden werden, ist eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments erforderlich.

Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl seine Stimme abgeben zu dürfen. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament darfst Du wählen gehen, wenn Du am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnst und spätestens am Wahltag 18 Jahre alt wirst.

Allgemeines Wahlrecht
Alle Bürger sind wahlberechtigt, soweit sie die allgemeinen Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts dafür erfüllen. Keine Gruppe ist aus sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Wahl ausgeschlossen.

Anhörungsverfahren
Das Anhörungsverfahren ist das ursprüngliche Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Gemeinschaft. Verwendet wird es nur, wenn nicht ausdrücklich das Verfahren der Zustimmung oder dem Mitentscheidungsverfahren verlangt wird. Beim Anhörungsverfahren macht die Kommission zunächst einen Vorschlag, zu dem das Parlament eine Stellungnahme abgibt. Schließlich entscheidet der Rat der Europäischen Union, ob der der Vorschlag angenommen wird.


B


Beitrittskandidaten

Die Europäische Union vergibt den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten an Staaten, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben und die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Im Moment gelten Kroatien, Türkei und Mazedonien als Beitrittskandidaten.

Briefwahl
Wenn Du am Wahltag nicht zu Hause sein willst oder kannst und dies schon länger weißt, dann kannst Du per Briefwahl Deine Stimme abgeben. Wo Du die nötigen Unterlagen beantragen kannst, steht auf Deiner Wahlbenachrichtigungskarte.

Bundeslisten
Sind die Wahlvorschläge bei der Europawahl, die nicht nur für ein oder mehrere Bundesländer, sondern für alle Bundesländer gelten (anders als bei Landeslisten). Zur Europawahl 2009 treten SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke mit einer allgemeinen Bundesliste an.


D


Demokratie

Demokratie ist die Staatsform, in der das Volk der Träger der Herrschaftsgewalt ist und durch eine Volksvertretung herrscht. Kennzeichen der Demokratie sind rechtliche Gleichheit und freie Willensbildung durch Mehrheitsentscheidung. Ein zentrales Merkmal moderner Demokratien ist die Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive. Die Europäische Union gilt heute als die größte Demokratie der Welt. Dennoch kämpft sie von Anfang an gegen den Vorwurf des Demokratiedefizits an.

Demokratiedefizit
Das Schlagwort Demokratiedefizit soll hauptsächlich dokumentieren, dass die Europäische Union ihre Organe nicht demokratisch genug und infolge ihrer komplizierten Funktionsweise nicht bürgernah sind.  Bemängelt wird außerdem, dass der innere Aufbau der Europäischen Union nicht genügend Mitsprachemöglichkeiten der Bürger ermögliche. Um demokratische Elemente in Zukunft zu stärken wird unter anderem der Vertrag von Lissabon angestrebt.

Drei-Säulen-Modell
Zur anschaulichen Darstellung kannst Du Dir den Aufbau der Europäischen Union als eine Art Tempelkonstruktion vorstellen. Es gibt drei Säulen, auf die sich die gesamte Europäische Union stützt. Die 1. Säule bilden die Europäischen Gemeinschaften. Die Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist die 2. Säule und hinter der 3. Säule steht die Zusammenarbeit im  Bereich der Justiz- und Innenpolitik.


E


Einfache Mehrheit
Eine einfache Mehrheit erfordert ausschließlich die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten im Europäischen Parlament. Diese Art von Mehrheit findet meist nur bei untergeordneten Themen, wie zum Beispiel bei organisatorischen Fragen, Anwendung.

Empfehlungen und Stellungnahmen
Empfehlungen und Stellungnahmen werden oft von Organen der Europäischen Union an die europäischen Staaten als eine Informations- und Orientierungsmöglichkeit mitgegeben, sind aber rechtlich unverbindlich.

Entscheidungen
Eine Form von Regelungen der Europäischen Union sind sogenannte Entscheidungen. Diese sind ähnlich wie Verordnungen unmittelbar verbindlich und gelten sofort. Der Unterschied zu den Verordnungen ist, dass sich Entscheidungen nicht an alle, sondern nur an bestimmte Mitgliedstaaten richten.

Europaflagge
Auf der Europaflagge befinden sich zwölf goldene, fünfzackige, sich nicht berührende Sterne auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat eingeführt und 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl zwölf hat nichts mit einer Anzahl von Mitgliedstaaten zu tun. Traditionell ist die Zwölf das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Heute ist sie vor allem als Sinnbild der Europäischen Union bekannt.

Europawahl 2009
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre nach national unterschiedlichen Wahlsystemen in den Mitgliedstaaten gewählt. In Deutschland wählst Du in diesem Jahr  99 Abgeordnete für Deutschland, die nach dem Verhältniswahlrecht vergeben werden. Du hast eine Stimme und musst Dich für eine Bundes- oder Landesliste einer Partei entscheiden. Vom 4. bis zum 7. Juni 2009 sind in ganz Europa ca. 490 Millionen Menschen dazu aufgerufen die Vertreter des Parlaments zu wählen.

Europäische Gemeinschaft
Die Europäische Gemeinschaft gilt als eine supranationale Organisation, die 1957 unter dem Namen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde. Die Europäische Gemeinschaft ist der erste und wichtigste Pfeiler im Drei-Säulen-Modell der Europäischen Union.

Europäisches Gemeinschaftsrecht
Die Regelungen und Gesetze, die wir in Deutschland von der Europäischen Union erhalten, nennt man allgemein Europäisches Gemeinschaftsrecht. Dabei wird zwischen primären und sekundären Gemeinschaftsrecht unterschieden.

Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg und ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Gemeinschaft. Im politischen System der Europäischen Union übernimmt der Europäische Gerichtshof die Rolle der Judikative.

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist im politischen System Europas die Exekutive und als solche für die Umsetzung der Beschlüsse von Europäischem Rat und Parlament zuständig. Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften.

Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa und hat ihren Sitz in Straßburg. In jedem Mitgliedstaat werden entsprechend der Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Sitzen vergeben. Von den insgesamt 785 Abgeordneten werden 99 von Deutschland festgelegt. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Deshalb wird sie auch die Bürgerkammer genannt. Alle fünf Jahre kannst Du und die 490 Millionen Bürger aus den 27 Mitgliedsländern Europas das Parlament nach den Wahlgrundsätzen wählen. Das Parlament wurde 1952 gegründet und bildet heute die Legislative der Europäischen Union.

Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof ist ein unabhängiges Kontrollorgan. Er prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Organe der Europäischen Gemeinschaft.

Europäische Union
Die Europäische Union ist ein aus 27 Mitgliedstaaten bestehender Staatenverbund. Die Bevölkerung in der Europäischen Union umfasst derzeit rund 490 Millionen Einwohner.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist die ursprüngliche Bezeichnung des Zusammenschlusses europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Sie wurde am 25. März 1957 durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland gegründet und 1993 in Europäische Gemeinschaft umbenannt.

Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, soll die Europäische Zentralbank unabhängig von politischer Einflussnahme sein. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.

Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Auf gemeinschaftlicher Ebene kommt diese Rolle der Europäischen Kommission zu.


F

Fraktion
Die Abgeordneten einer Partei im Europäischen Parlament bilden eine Fraktion, dafür ist allerdings eine Mindestzahl von Abgeordneten notwendig (5% der Mitglieder des Europäischen Parlaments). Generell werden Fraktionen gebildet, damit sich die Abgeordneten leichter und effizienter organisieren können.
Auf europäischer Ebene ist die Zusammensetzung von Fraktionen eine Besonderheit, da die Politiker aus unterschiedlichen Parteien in ihren Staaten kommen. Derzeit ist das Parlament in sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Abgeordnete unterteilt. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten in rund 160 verschiedene Parteien verteilt.
EVP-ED „Christdemokraten/Konservative": Europäische Volkspartei - Europäische Demokraten
SPE „Sozialdemokraten": Sozialdemokratische Partei Europas
ALDE „Liberale": Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
UEN „Nationalkonservative": Union für ein Europa der Nationen
Grüne/FEA „Grüne": Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz
GUE/NGL „Linke": Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken
Ind/DEM „Europakritiker": Unabhängigkeit und Demokratie

Freies Wahlrecht
Deine Stimme wird frei von staatlichem Zwang oder sonstiger unzulässiger Beeinflussung abgegeben. Und niemand wird wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt.

Fünfprozenthürde
Bei der Verteilung der Sitze des Europäischen Parlaments werden nur die Parteien berücksichtigt, die mehr als fünf Prozent der Stimmen in Deutschland erhält. Mit dieser „Sperrklausel" soll verhindert werden, dass Splitterparteien in das Europäische Parlament einziehen.


G


Gehalt der Abgeordneten

Seit 2009 gibt es für die EU-Parlamentarier aller Mitgliedsländer das gleiche Gehalt, nämlich monatlich 7412,69 Euro brutto. Die Entschädigung muss generell der Tatsache angemessen sein, dass Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes" sind.

Geheimes Wahlrecht
Es darf nicht feststellbar sein, wie ein Bürger gewählt hat. Alle Stimmen müssen anonym bleiben.

Gesetzgebung
Auf der Ebene der Europäischen Union sind unterschiedliche Beteiligungen des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren möglich: Anhörungsverfahren, Mitentscheidungsverfahren oder Zustimmungsverfahren.

Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung ist die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere, sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende Gewalten, die von verschiedenen Institutionen ausgeübt werden. Herkömmlich wird dabei zwischen legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt unterscheiden.

Gleiches Wahlrecht
Alle Wahlberechtigten haben gleich viele Stimmen zu vergeben. Alle Stimmen haben das gleiche Gewicht. Eine Ausnahme von dieser Regel macht die Fünfprozentklausel.

Gurkenkrümmung
Der Begriff „Gurkenkrümmung" wird von Kritikern gern als Beispiel für die Überregulierung durch die Europäische Union genannt. Ursprünglich geht es dabei um die Verordnung zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken, die für die jeweiligen Qualitätsklassen unter anderem die maximale Krümmung der Gurken festlegt. Dies dient aber nicht der Schikane sondern hat praktische Gründe, denn so kann einfach und schnell die Anzahl an Gurken in einem ebenfalls genormten Karton festgestellt werden und für konstante Quantität sorgen.


H

Hauptstadt
Als die Hauptstadt der Europäischen Union gilt Brüssel. Formal betrachtet gibt es jedoch nicht die eine Hauptstadt, denn manche Institutionen der Europäischen Union haben ihren offiziellen Sitz zum Beispiel in Luxemburg oder Straßburg.


I

Initiativrecht

Die Europäische Kommission hat das alleinige und exklusive Recht, Vorschläge für EU-Rechtsakten zu machen und damit ein Gesetzgebungsverfahren zu veranlassen. Da die Kommission nicht vom Volk gewählt ist, wird dieses Initiativrecht oft kritisiert.


J

Judikative

Die Judikative ist im System der Gewaltenteilung die rechtsprechende Gewalt. Sie wird durch den Europäischen Gerichtshof ausgeübt. Dieses Organ hat die Macht, die Gesetze der Europäischen Union zu interpretieren und in Streitfragen Recht zu sprechen.


K


Kopenhagener Kriterien

Die Kopenhagener Kriterien wurden 1993 festgeschrieben und beinhalten Vorgaben, die potenzielle Beitrittskandidaten zur Europäischen Union erfüllen müssen. Darunter fallen unter anderem: Eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte und Bürgerrechte, eine strukturierte Judikative, freie Zulassung politischer Parteien, eine funktionierende Marktwirtschaft und offene Märkte gegenüber dem Ausland.


L


Landeslisten
Landeslisten sind Wahlvorschläge von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die nur in einem oder mehreren Bundesländern, nicht aber in allen antreten (sonst Bundeslisten). Die Bewerber ziehen nach der Wahl in der durch die Partei festgelegten Reihenfolge auf der Landesliste in das Europäische Parlament ein. Von den großen Parteien in Deutschland treten lediglich die CDU und die CSU mit eigenen Landeslisten an.

Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. In der Europäischen Union teilen sich der Ministerrat und das Europäische Parlament  das Recht, Gesetze zu erlassen, abzuändern oder aufzuheben und bilden deshalb gemeinsam die Legislative.


M


Ministerrat

Rat der Europäischen Union.

Mitentscheidungsverfahren
Das Mitentscheidungsverfahren ist das übliche Verfahren der Gesetzgebung in der Europäischen Union. Auch hier hat die Europäische Kommission das alleinige Initiativrecht und ist somit immer der Ausgangspunkt eines Mitentscheidungsverfahrens. Zunächst hat das Parlament die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen. Werden diese vom Rat der Europäischen Union anerkannt, ist der Rechtsakt bereits erlassen. Meist ergänzt jedoch auch der Rat noch eigene Gedanken. Wird im Austausch zwischen Parlament und Rat keine Einigung gefunden, kann schließlich ein Vermittlungsausschuss einberufen werden. In diesem sitzen Mitglieder von Parlament, Rat und Kommission.

Mitgliedstaaten
Derzeit sind 27 Länder Mitglied in der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.


O


Organe der Europäischen Union

Zu den politischen Hauptorganen der Europäischen Union gehören der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rechnungshof.


P


Parlament

Europäisches Parlament.

Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich um ein politisches Mandat zu bewerben. Sobald Du volljährig bist, hast du auch das passive Wahlrecht.

Primärrecht
Das Primärrecht bildet die zentrale Rechtsquelle des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Es besteht aus den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträgen.


R


Rat der Europäischen Union

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union und setzt sich aus den Ministern aller Mitgliedstaaten zusammen. Je nach zu behandelndem Thema setzt sich dieser Rat aus den zuständigen Ministern zusammen.  Deshalb wird dieses Organ auch Ministerrat genannt. Neben dem Europäischen Parlament ist der Rat Teil der Legislative auf europäischer Ebene.

Richtlinien
Richtlinien werden die Rechtsetzungen der Europäischen Gemeinschaft genannt, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind und diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichtet. Dabei handelt es sich um allgemeine Regelungen, die von den Ländern innerhalb einer bestimmten Frist in eigenes staatliches Recht umgesetzt werden  muss. Die Wahl der Form und Mittel der Umsetzung steht den Mitgliedstaaten also frei.


S


Sekundärrecht
Das Sekundärrecht ist ein vom Primärrecht abgeleitetes Recht. Das heisst, es handelt sich um Rechtsakten, die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassen werden. Auf europäischer Ebene wird dabei unterschieden zwischen: Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen sowie Empfehlungen und Stellungnahmen.

Stimmabgabe
Am 7. Juni 2009 sind in Deutschland die Wahllokale zwischen 8.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Wählen darf nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein abgibt.

Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip in Europa hat die Aufgabe, als Ordnungsprinzip die Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Ländern zu gewährleisten. Dahinter steckt ein politisches und gesellschaftliches Prinzip, nachdem Aufgaben und Entscheidungen auf die niedrigstmögliche Ebene verlagert werden sollen.

Supranationale Organisation
Von Supranationalität spricht man, wenn überstaatliche Organisationen gegen den Willen eines Mitgliedstaates Regeln treffen können, die für ihn bzw. seine Bürger direkt gelten. Die Europäische Union gilt als eine supranationale Organisation, da die Verordnungen und Entscheidungen umgehend in den Mitgliedstaaten gelten.


U


Unmittelbares Wahlrecht

Die Wählerstimmen werden direkt für die Zuteilung der Abgeordnetensitze verwertet. Es gibt also keine Zwischeninstanz wie z.B. Wahlmänner.


V

Verhältniswahlrecht
Die Verhältniswahl ist ein System, bei dem die zur Europawahl antretenden Parteien oder Gruppen geordnete Bundes- oder Landeslisten von Kandidaten aufstellen. Die Wähler können dann nur zwischen diesen Listen wählen. Die Sitze, die einer Gruppierung zugeteilt werden, gehen an die errechnete Anzahl der Kandidaten vom Anfang der Liste. Es gibt jedoch eine Fünfprozentklausel, nach der ein Wahlvorschlag einen Mindestanteil an Stimmen erhalten muss, um berücksichtigt zu werden.

Verordnungen
Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft und Teil des sekundären Rechts der Gemeinschaft. Sie bilden allgemeine Regelungen, die sofort in allen Mitgliedstaaten gelten.

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Das politische System der Europäischen Union gründet sich auf dem 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag der Europäischen Gemeinschaft. Bereits seit 1957 gab es mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Kooperation zwischen Nationen. Dieser Vertrag zählt zum Primärrecht.

Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dadurch soll die Union insbesondere eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten. Die Institutionen und Organe sollen modernisiert und ihre Arbeitsmethoden optimiert werden. Der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft, wenn ihn alle 27 Mitgliedstaaten nach ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben unterzeichnet haben. Nach der ablehnenden Volksabstimmung in Irland im Juni 2008, wird der Vertrag erst nach deren Zustimmung in Kraft treten können.


W


Wahlergebnisse 2005

CDU: 36,5 %
SPD: 21.5 %
GRÜNE: 11,9 %
CSU: 8,0 %
PDS: 6,1 %
FDP: 6,1 %
Sonstige: 9,8 %

Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze für die Europawahl sind in Deutschland im Art. 38 des Grundgesetztes festgeschrieben. Sie schreiben vor, dass eine Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein muss.


Z


Ziele der Europäischen Union

Die Europäische Union fördert den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Gleichstellung von Frauen und Männern, den Umweltschutz, die inner- und außereuropäischer Stabilität, sowie den sozialen Schutz und den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt einschließlich der Weltraumforschung.

Zustimmungsverfahren
Das Europäische Parlament muss seine Zustimmung zu wichtigen internationalen Verträgen und zu der Erweiterung der Europäischen Union im so genannten Zustimmungsverfahren erteilen. Der Beitritt neuer Mitgliedstaaten erfordert seit 1987 eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament.


(Text: Konrad Welzel)

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